I.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen der CATRO Management Services GmbH, im Folgenden kurz CATRO genannt, mit dem Auftraggeber. Diese vereinbarten AGB gelten nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern auch für sämtliche Folgegeschäfte und Zusatzaufträge. Allfälligen AGB`s des Auftragsgebers wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftraggeber erklärt mit Beauftragung des Angebotes, dass sie mit dem Inhalt der AGB ausdrücklich einverstanden ist.
II. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers, bzw. der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Durchführung des Auftrages bereit gestellten Unterlagen, auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und eventuell entstehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. CATRO haftet nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird CATRO wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber CATRO dafür schad- und klaglos.
CATRO ist berechtigt Leistungen nach ihrem Ermessen selbst zu erbringen, oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen, oder im Namen des Auftraggebers auf eigene oder fremde Rechnung.
III. Rücktrittsrecht:
CATRO ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist, oder trotz Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen weiter verzögert wird. Oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und diese auf Begehren von CATRO weder Vorauszahlung leistet, noch eine sonstige taugliche Sicherheit anbietet.
IV. Zahlungsbedingungen:
Es gelten die im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Rechnungen werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind sofern nichts anderes vereinbart wurde binnen 10 Kalendertagen, ab Erhalt der Rechnung, zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno als vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle mit der Eintreibung der Forderung verbunden Kosten und Aufwendungen, wie insbesondere Rechtsanwaltskosten, Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen vorzunehmen.
V. Eigentumsrecht und Urheberschutz, Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Datenschutz:
Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen nur für Auftragszwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von CATRO unzulässig. Alle Leistungen von CATRO verbleiben im Eigentum von CATRO. CATRO ist berechtigt auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf CATRO, bzw. den Urheber hinzuweisen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass CATRO die bekannt gegeben Daten für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers, sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Im Übrigen wird hinsichtlich der Informationspflichten bezüglich des Datenschutzes auf die Datenschutzerklärung von CATRO, veröffentlicht auf der Webseite http://www.catro-sued.at, verwiesen, die der Auftraggeber jederzeit abrufen bzw. einsehen kann.
VI. Gewährleistung und Schadenersatz:
Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber nur das Recht der Verbesserung oder Austausch der Leistung zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens, oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sich nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
VII. Anzuwendendes Recht:
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz von CATRO in Graz. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragsteilen entstehenden Streitigkeiten, wird die Zuständigkeit des, für den Sitz von CATRO in Graz, sachlich zuständigen österreichischen Gerichtes vereinbart.