AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG
ABTEILUNG 14, KUNST und KULTUR
Zur Archivierung des Archivgutes im Land Kärnten, dessen Erhaltung und Bewahrung im öffentlichen Interesse des Landes Kärnten gelegen ist, wurde 1997 das Kärntner Landesarchiv als selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts auf Grundlage des Kärntner Landesarchivgesetzes – K-LAG, LGBl. Nr. 40/1997 eingerichtet.
Stellenausschreibung
Im Kärntner Landesarchiv (KLA) gelangt die Funktion einer/eines Direktor/in zur Besetzung.
Aufgaben:
Die Aufgaben des Direktors/der Direktorin des Kärntner Landesarchivs ergeben sich in erster Linie aus dem Kärntner Landesarchivgesetz (K-LAG, LGBl. Nr. 40/1997, idgF). Der Direktor/Die Direktorin hat die Anstalt zu leiten und nach außen zu vertreten. Der Direktor/Die Direktorin trägt die Gesamtverantwortung sowohl für die fachlich-wissenschaftliche als auch die wirtschaftliche Leitung der Anstalt. Der Direktor/Die Direktorin hat für die ordnungsgemäße Besorgung der der Anstalt zugewiesenen Aufgaben, insbesondere auch durch die Ausübung der Dienstaufsicht über die Bediensteten, die in der Anstalt ihren Dienst verrichten, zu sorgen. Die Dienstaufsicht umfasst neben der Überwachung der Einhaltung der allgemeinen Dienstpflichten auch die Überwachung der fachlichen Aufgabenbesorgung durch die Bediensteten.
Bewerber/innen um diese Stelle haben nachzuweisen:
Erwünscht sind:
Entlohnung: 113.200 EUR Gesamtjahresbruttobezug
Dienstverhältnis: Der Direktor/die Direktorin wird von der Kärntner Landesregierung für eine Funktionsdauer von fünf Jahren bestellt. Die Aufnahme erfolgt in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Anstalt Kärntner Landesarchiv.
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bitte übermitteln Sie Ihre vollständige Bewerbung samt Lebenslauf, Motivationsschreiben und Kurzkonzept inkl. Nachweisen und Urkunden (in Kopie) unter Angabe der KennNr. 41.0085 und Einhaltung der Bewerbungsfrist mit 20.11.2024 (einlangend) an CATRO Management Services GmbH, Schillerplatz 4, A-8010 Graz, z.H. Fr. Mag. Sylvia Grote (catro.sued@catro.com).
Die Bewerbung von Frauen ist ausdrücklich erwünscht.
Bewerber/innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen/Nachweise nicht beibringen, werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Bewerbungsunterlagen einen Bestandteil der Beurteilung und damit der Reihung im Auswahlverfahren bildet. Ebenso wird das Abschneiden in einem Hearing vor einer Expertenkommission bewertet.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.